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Verkehrswertgutachten in Ludwigshafen

verkehrswertgutachten ludwigshafen

Inhaltsverzeichnis:

  • Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB
  • Qualifikation, Fortbildung, Philosophie und Erfahrungen
  • Erforderliche Unterlagen für das Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB
  • Für welche Zwecke können Sie ein Verkehrswertgutachten in Ludwigshafen beauftragen?
  • Welche Immobilien bewerten wir in Ludwigshafen?
  • Gewerbeimmobilien
  • Wohnimmobilien

Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB

Wir erstatten für Sie fundierte Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB in Ludwigshafen nach normierten Verfahren. Als Diplom – Sachverständige (DIA) arbeiten wir unparteiisch, weisungsfrei, gewissenhaft, unabhängig und persönlich sowie nach bestem Wissen und Gewissen. Die Bewertungsanlässe können sehr vielfältig sein, zumeist geht es um die Vorlage bei Behörden oder beim Gericht. Mit unseren Verkehrswertgutachten, auch Marktwertgutachten genannt, sind Sie auf der sicheren Seite und Fehlentscheidungen werden vermieden. Nutzen Sie unsere Expertise!

Die Legaldefinition gemäß §194 BauGB lautet wie folgt: Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Zur Ermittlung des Verkehrswertes gemäß § 6 ImmoWertV:

„(1) Grundsätzlich sind zur Wertermittlung das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen.

(2) In den in Absatz 1 Satz 1 genannten Wertermittlungsverfahren sind regelmäßig in folgender Reihenfolge zu berücksichtigen:

1.
die allgemeinen Wertverhältnisse;
2.
die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale.

(3) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Wertermittlungsverfahren gliedern sich in folgende Verfahrensschritte:

1.
Ermittlung des vorläufigen Verfahrenswerts;
2.
Ermittlung des marktangepassten vorläufigen Verfahrenswerts;
3.
Ermittlung des Verfahrenswerts.

Bei der Ermittlung des vorläufigen Verfahrenswerts und des marktangepassten vorläufigen Verfahrenswerts sind § 7 und § 8 Absatz 2 zu beachten; bei der Ermittlung des Verfahrenswerts ist § 8 Absatz 3 zu beachten.

(4) Der Verkehrswert ist aus dem Verfahrenswert des oder der angewendeten Wertermittlungsverfahren unter Würdigung seiner oder ihrer Aussagefähigkeit zu ermitteln.“

Das Verkehrswertgutachten dient zur Feststellung des Verkehrswert bzw. des Marktwertes. Das Verkehrswertgutachten erfüllt den Zweck einer unparteiischen und objektiven Einschätzung des Wertes der Immobilie. Dieses Gutachten dient unter anderem zur Vorlage bei Behörden und Gerichten sowie weiteren Bewertungsanlässen.

Wir erstatten Immobiliengutachten, Markt- und Beleihungswertgutachten, Verkehrswertgutachten für Privatkunden, Geschäftskunden (private und gewerbliche Auftraggeber), Banken (Kreditinstitute), Gerichte, Finanzämter, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Begleiten Sie gerne beim Hauskauf und Immobilienkauf sowie stehen wir Ihnen bei allen Fragen im Bereich der Immobilienbewertung zur Seite.

Verkehrswertgutachten von ImmoWertReal, Ihr unabhängiger und professioneller Sachverständiger im Bereich der Immobilienbewertung. Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen gerne weiter!

Haben Sie noch Fragen, dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder rufen Sie einfach an!

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Qualifikation, Fortbildung, Philosophie und Erfahrungen

Diplom – Sachverständiger (DIA)

Studium zum Diplom – Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung. Deutsche Immobilien Akademie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

Regelmäßige Fortbildungen

Regelmäßige Fortbildungen garantieren die besondere Fach- und Sachkunde des Sachverständigen unter Einhaltung höchster Qualitätsstandards.

Philosophie & Erfahrungen

Wir erfüllen unsere Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch sowie erstatten wir Ihre Gutachten in diesem Sinne nach bestem Wissen und Gewissen.

Als Immobiliendienstleister arbeiten wir seit Jahren mit namhaften Kunden erfolgreich zusammen.

Erforderliche Unterlagen für das Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB

  • Aktueller und vollständiger Grundbuchauszug
  • Eintragungsbewilligungen, sofern Eintragungen in Abteilung II vorhanden sind
  • Katasterunterlagen , Liegenschaftskarte, Lageplan
  • Baupläne | Grundrisse, Schnitte, Ansichten mit Maßangaben
  • Auszug aus der Bauakte; Wohnflächenberechnung
  • Baubeschreibung und Flächenberechnungen
  • Angaben über das Baujahr sowie durchgeführte Modernisierungen mit detaillierter Angabe
  • Aktueller Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Aktueller Auszug aus dem Altlastenkataster
  • Beitrags- und Abgabenzustand
  • Energiebedarfsausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV)

Sofern vermietet oder verpachtet:

  • Miet- oder Pachtverträge
  • Einnahmen-/Ausgabenaufstellung

Bei Eigentumswohnungen:

  • Wohngeldabrechnung
  • Grundrissplan
  • Aufteilungsplan
  • Protokoll der letzten Eigentümerversammlung
  • Teilungserklärung

Sollten Ihnen die erforderlichen Unterlagen nur teilweise vorliegen, unterstützen wir Sie oder können die Beschaffung der Unterlagen bei den entsprechenden Behörden für Sie gerne übernehmen. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Für welche Zwecke können Sie ein Verkehrswertgutachten in Ludwigshafen beauftragen?

  • Ankauf oder Verkauf von Immobilien
  • Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken
  • Ehescheidungen
  • Erbschaftsangelegenheiten
  • Grundstückskauf oder -verkauf
  • Markt- und Verkehrswertermittlung
  • Nachweis gegenüber dem Finanzamt
  • Nachweis gegenüber Gerichten
  • Plausibilisierung von Fremdgutachten
  • Schenkungen
  • Vermögensübersicht
  • Wertgutachten für Grundbesitzbewertung für steuerliche Zwecke
  • Wertgutachten für die Neubewertung des Anlagevermögens bei Unternehmen im Zusammenhang mit Basel II und Versicherungsgesellschaften
  • Wertgutachten für die steuerliche Rechnungslegung
  • Wertgutachten gemäß BelWertV und PfandBG (Beleihungswertermittlung)

Welche Immobilien bewerten wir in Ludwigshafen?

Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Verwaltungsgebäude
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbegrundstücke
  • Logistikimmobilien
  • Handelsimmobilien
  • Industrieimmobilien
  • Lagerhallen
  • Produktionshallen

Des Weiteren bewerten wir Erbbaurechte (ErbbauRG), grundstücksgleiche Rechte sowie Lasten und Beschränkungen (Wegerecht, Leitungsrecht und dergleichen).

Wohnimmobilien

  • Eigentumswohnung
  • Doppelhaus
  • Doppelhaushälfte
  • Einfamilienhaus – Zweifamilienhaus
  • Mehrfamilienhaus
  • Reihenhaus
  • Unbebaute Grundstücke

Des Weiteren bewerten wir das Erbbaurecht (ErbbauRG), grundstücksgleiche Rechte sowie Lasten und Beschränkungen (Wohnrecht, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Wegerecht und dergleichen).

  • Beleihungswertgutachten Paragraph 16 Pfandbriefgesetz
  • Bewertung von Rechten und Belastungen
  • Immobilienbewertung im Kleindarlehensbereich gemäß § 24 BelWertV
  • Kurzbewertung | Kurzgutachten
  • Markt- und Beleihungswertermittlungen
  • Markt- und Beleihungswertgutachten
  • Mietwertgutachten | Mietgutachten
  • Scheidung | Trennung
  • Verkehrswertgutachten | Marktwertgutachten
    • Verkehrswertgutachten Darmstadt
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Kontakt:

Stephen Eifler

ImmoWertReal |
Sachverständigenbüro für Immobilienwertermittlung

Westliche Ringstraße 30
74925 Epfenbach

Telefon: 07263 – 4007640
E-Mail: ed.la1747476282ertre1747476282wommi1747476282@liam1747476282

Termine nach Vereinbarung möglich!

Nützliche Infos:

– Checkliste Immobilienkauf | Hauskauf

– Holzschädlinge | Holzzerstörende Insekten

– Holzschädlinge | Holzzerstörende Pilze

– Mieterselbstauskunft

– Normalherstellungskosten | NHK 2010 | Sachwertrichtlinie

– Übersicht Dachformen | Dachgaube

– Wohnfläche | Wohnflächenberechnung |  Wohnraumvermessung

 

 

Tätigkeitsbereich:

– Verkehrswertgutachten

– Kurzbewertung

– Hauskaufberatung

– Immobilienkaufberatung

– Beleihungswertermittlung

– Beleihungswertgutachten

– Bewertung von Rechten und Belastungen

 

Informationen über:

– Altenteil

– Baulast

– Bodenrichtwert

– Denkmalschutz

– Erbbaurecht | Erbpacht

– Flurkarte

– Nießbrauch

– Notweg | Notwegerecht

– Wegerecht

– Wohnrecht und Wohnungsrecht

 

 

 

 

 

 

 

Wo sind wir tätig?

Brühl, Bruchsal, Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Eberbach, Eppelheim, Heidelberg, Hemsbach, Heppenheim, Hockenheim, Karlsruhe, Ketsch, Kraichtal, Ladenburg, Leimen, Ludwigshafen am Rhein, Mannheim, Mosbach, Neckargemünd, Nußloch, Oftersheim, Östringen,  Plankstadt, Pfungstadt, Rauenberg, Sandhausen, Schriesheim, Schwetzingen, Sinsheim, Speyer, St. Leon-Rot, Waghäusel, Walldorf, Weinheim, Wiesloch.

Bundesländer:
Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Auf Anfrage auch bundesweit.

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