Mieterselbstauskunft

mieterselbstauskunft

Wir haben für Sie nützliche und interessante Fakten im Zusammenhang mit der Mieterselbstauskunft zusammengestellt. Viele Vermieter verlangen vom zukünftigen Mieter eine Selbstauskunft. Grundsätzlich geht es darum, die Zuverlässigkeit des Mieters bzw. Mietinteressenten belegen zu können. Wir erläutern Ihnen welche Angaben Sie wahrheitsgemäß angeben sollten und bei welchen Fragen Sie die Auskunft verweigern können oder gar unwahr antworten dürfen. Eine kostenlose Muster-Vorlage für die Mieterselbstauskunft stellen wir Ihnen als PDF Download zur Verfügung.

Wie das Wort schon sagt, handelt es sich bei einer Mieterselbstauskunft um eine Selbstauskunft des Mieters bzw. des Mietinteressenten. Diese Auskunft informiert den künftigen Vermieter über die wichtigsten und für ein Mietverhältnis entscheidenden Lebensumstände des Mieters. Eine Mieterselbstauskunft ist immer eine freiwillige Angabe und erfolgt schriftlich. In der Regel wird die Mieterselbstauskunft dem Vermieter bei der Besichtigung der Wohnung durch den Mietinteressenten ausgehändigt. Oftmals fordern die Vermieter die Mietinteressenten vor einem Besichtigungstermin auf, eine Mieterselbstauskunft auszufüllen oder lassen dem Mietinteressenten einen Vordruck zukommen. Eine kostenlose Muster-Vorlage für die Mieterselbstauskunft stellen wir Ihnen als PDF Download zur Verfügung.

Es gibt keine gesetzliche Grundlage für die Mieterselbstauskunft. Da aber Wohnungsmangel besteht und es meist zahlreiche Interessenten für eine Wohnung gibt, haben Vermieter in der Regel keine Schwierigkeiten damit, eine Mieterselbstauskunft zu erhalten.

Mieterselbstauskunft – aus Sicht des Vermieters

Warum möchte der Vermieter eine Mieterselbstauskunft?

Auf dem aktuellen Wohnungsmarkt herrscht ein harter Kampf um jede freie Wohnung. Für Sie als Vermieter heißt das, dass Sie mit einem hohen Aufkommen an Interessenten zu rechnen haben. Da stellt sich die Frage, wie Sie aus der Vielzahl der Interessenten den geeigneten Mieter für Ihre Wohnung finden. Die Selbstauskunft des Mieters bzw. Mietinteressenten hilft Ihnen dabei.

Eine Mieterselbstauskunft bietet dem Vermieter eine gute Übersicht über seine möglichen zukünftigen Mieter. Hier können allgemeine Daten zur Person, den finanziellen Verhältnissen und zu bisherigen Mietverhältnissen abgefragt werden.

Bei der Gestaltung einer Mieterselbstauskunft gibt es einiges zu beachten.

Eine kostenlose Muster-Vorlage für die Mieterselbstauskunft stellen wir Ihnen als PDF Download zur Verfügung. Diese wird noch überarbeitet und wird  zeitnah als Download zur Verfügung gestellt.

Es ist günstig, den Interessenten die Mieterselbstauskunft bereits vor der Besichtigung zukommen zu lassen. Alternativ können Sie sich diese auch direkt bei der Besichtigung von den Interessenten ausfüllen lassen.

Mieterselbstauskunft – aus Sicht des Mieters

Sind Sie potentieller Mieter, sollten Sie sich darauf einstellen, dass es neben Ihnen noch viele Mitbewerber für eine Wohnung gibt. Der Vermieter besitzt keinen gesetzlichen Anspruch, der den Mieter bzw. Mietinteressenten zum Ausfüllen einer Mieterselbstauskunft verpflichtet.

Es erhöht also Ihre Chancen, wenn Sie gut vorbereitet zu einem Besichtigungstermin gehen.

Um Ihrem potentiellen neuen Vermieter bereits die wichtigsten Angaben zusammenzustellen, können Sie eine Mieterselbstauskunft ausfüllen. Sollte Ihnen die Wohnung bei der Besichtigung zusagen, können Sie Ihre Mieterselbstauskunft dem Vermieter direkt geben. Eine kostenlose Muster-Vorlage für die Mieterselbstauskunft stellen wir Ihnen als PDF Download zur Verfügung.

Zusätzlich zur Mieterselbstauskunft empfiehlt es sich auch, eine aktuelle SCHUFA-Bonitäts-Auskunft für den unmittelbaren Abschluss des Mietvertrages bei der Schufa zu bestellen. Diese wird ihr neuer Vermieter auf jeden Fall sehen wollen.

Die SCHUFA-Bonitäts-Auskunft kostet derzeit 29,95Euro. Hier gehts zur Beantragung der SCHUFA-Bonitäts-Auskunft.

Des Weiteren fordern Vermieter vom Mieter einen Einkommensnachweis, die letzten 2-3 Monate genügen dem Vermieter. Sie sollten alle weiteren Informationen des Einkommensnachweises vollständig schwärzen, damit die Persönlichkeitsrechte gewahrt werden.

Manche Vermieter fordern Kontaktdaten von ehemaligen Vermietern und Informationen zu vorherigen Mietverhältnissen an, dies ist unzulässig und die Fragen hierzu müssen Sie nicht beantworten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit höchstrichterlichem Urteil klargestellt, dass eine Erteilung auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung nicht besteht, somit kann der zukünftige Vermieter keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen. Einkommensnachweise in Form von Gehaltsabrechnungen sind ausreichend, sofern der unmittelbare Abschluss des Mietvertrages bevorsteht sowie die Bonitäts-Auskunft der SCHUFA.

Eine Aufklärungspflicht besteht sofern man arbeitslos ist oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Welche Angaben darf ein Vermieter in der Mieterselbstauskunft erfragen?

Welche Angaben sollte ich als Mietinteressent in der Mieterselbstauskunft angeben?

Grundsätzlich darf ein Vermieter all die Dinge abfragen, die für das Mietverhältnis von Bedeutung sind.  Zu unterscheiden sind die Fragestellungen, ob die Angaben für eine Wohnungsbesichtigung erforderlich sind, es sich um die Vertragsanbahnung und Vorbereitung des Mietvertrages oder um den Vertragsabschluss handelt.

Es können Fragen zu folgenden Themen gestellt werden

  • persönliche Angaben des Mietinteressent(in) (Vorname, Name, Anschrift, Telefon, Mail)
  • Wohnberechtigungsschein, sofern es sich um sozialen Wohnungsbau und hierdurch geförderten Wohnungen handelt
  • Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Wieviele Personen beziehen die Wohnung
  • Fragen zu eventuell anhängenden Verfahren/Vorstrafen, die im Zusammenhang mit Mietverhältnissen stehen, innerhalb der letzten fünf Jahre
  • der ausgeübte Beruf und der aktuelle Arbeitgeber, Angaben zum Arbeitsverhältnis (Befristet, unbefristet, selbständig, etc.)
  • Angaben zum monatlichen Nettoeinkommen und der Bonität
  • Einkommensverhältnisse des Mietinteressenten, wird die Miete jedoch von einer öffentlichen Stelle z.B. der Bundesagentur für Arbeit gezahlt, sind Fragen nach den Einkommensverhältnisse unzulässig
  • Haustiere, hier jedoch nur bei größeren Tieren, Kleintiere sind hiervon ausgenommen
  • Nachweise der Einkommensverhältnisse, Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen, bei Selbstständigen eine Bestätigung des Steuerberaters oder der Einkommenssteuerbescheid. Alle nicht erforderlichen Angaben sollten geschwärzt werden
  • Vorlage des Personalausweis zur Feststellung der Identität

Welche Angaben dürfen in der Mieterselbstauskunft nicht erfragt werden?

Welche Angaben muss ich als Mietinteressent nicht angeben?

Angaben, die nicht in Verbindung mit dem Mietverhältnis stehen, dürfen vom Vermieter nicht erhoben werden und müssen von Interessenten nicht angegeben werden.

Beispiele hierzu sind Fragen

  • nach einer möglichen Schwangerschaft | der Familienplanung
  • zu Hobbies
  • zur Religion
  • zur sexuellen Orientierung
  • zu Erkrankungen oder Behinderungen
  • zu Vorstrafen und laufenden Verfahren, die nicht mit einem Mietverhältnis in Verbindung stehen
  • nach einer Mitgliedschaft im Mieterverein
  • nach einer Gewerkschaftsmitgliedschaft
  • zu Parteimitgliedschaften
  • zu einer bestehenden Rechtschutzversicherung
  • Angaben zu ehemaligen Vermietern
  • ob der Mietinteressant ein Raucher(in) ist
  • Frage nach dem Familienstand

Begriffserklärungen um die Mieterselbstauskunft

Was ist ein Mietvertrag?

Die gesetzliche Grundlage zum Mietvertrag finden sich in den §§ 535 ff. des BGB.

Ein Mietvertrag stellt eine gegenseitige Vereinbarung zur Gebrauchsüberlassung einer Wohnung oder eines Hauses gegen Entgelt dar. Der Mietvertrag ist somit ein schuldrechtlicher Vertrag.

Durch den Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache – hier einer Wohnung oder eines Hauses – während der im Vertrag geregelten Zeit zu gewährleisten. Der Mieter hingegen verpflichtet sich bei Abschluss eines Mietvertrages, die vereinbarte Miete –auch Mietzins genannt – zu zahlen.

Grundsätzlich ist ein Mietvertrag formfrei. Es empfiehlt sich, den Vertrag in schriftlicher Form festzuhalten. Dies ist für gewöhnlich auch der Fall.

Was ist ein Vermieter?

Der Vermieter ist in der Regel der Eigentümer der Wohnung und bietet diese zur Miete an.

Er ist verpflichtet, die angebotene Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben und währen der Mietzeit due Wohnung in diesem Zustand zu erhalten.

Was ist ein Mieter?

Der Mieter verpflichtet sich mit Eintritt des Mietvertrages, dem Vermieter die vereinbarte Miete regelmäßig und zuverlässig zum vereinbarten Zeitpunkt (z.B. zum Monatsanfang) zu bezahlen.

Durch den Mietvertrag übernimmt der Mieter Pflichten. Er ist zum vertragsgemäßen Verbrauch verpflichtet, soll die Wohnung angemessen „pflegen“ und darf sie nicht ohne Zustimmung des Vermieters an Dritte weitervermieten. Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit auftretende Mängel an den Vermieter zu melden.

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