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Inhaltsverzeichnis:

  • Scheidung | Trennung | Immobilienbewertung
    • Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie bei der Scheidung?
    • Der Immobiliensachverständige bei der außergerichtlichen Streitbeilegung!
    • Was ist ein Schiedsgutachten?
    • Was ist eine Schiedsgutachtenabrede?
    • Was ist ein Schiedsgutachtervertrag?
    • Was ist ein Schlichtungsverfahren?

Scheidung | Trennung | Immobilienbewertung

In Deutschland wird jede dritte Ehe geschieden, dennoch bei der Heirat denkt kaum einer an solche eine Situation, man möchte doch gemeinsam alt werden. Auch wenn es sich bei einer Ehescheidung um eine große emotionale Belastung handelt, sollte man den Rosenkrieg vermeiden, dieser kostet meist Zeit, Nerven und viel Geld. Die Anwalts- und Gerichtskosten sind bei Streitigkeiten vor Gericht nicht zu unterschätzen und eine Zwangsversteigerung endet oftmals mit einem hohen Verlust, da meist unter dem Marktwert der Zuschlag erfolgt. Sobald die Entscheidung für die Scheidung und Trennung vom Partner feststeht, stellt man sich oftmals die Fragen, was passiert mit dem gemeinsamen Haus? Kann ich die Immobilie alleine finanzieren? Welche Belastungen sind vorhanden? Wie sind eigentlich die Eigentumsverhältnisse? Welche Eigentums- und Nutzungsrechte gibt es? Sofern kein Ehevertrag geschlossen wurde und die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, kommt es bei der Scheidung zum Zugewinnausgleich. Die Legaldefinition ist im Bürgerlichen Gesetzbuch § 1363 vorzufinden. Wir stehen Ihnen als unabhängiger und unparteiischer Sachverständiger für Immobilienbewertung zur Seite. Für das Verkehrswertgutachten sind mindestens zwei Stichtage maßgeblich, um den Wert der Immobilie korrekt ermitteln zu können.
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Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie bei der Scheidung?

Viele Ehegatten stellen sich die Frage, was mit der gemeinsamen Immobilie nach der Scheidung passiert. Es gibt vielfältige Lösungswege für die gemeinsame Immobilie.

  • Realteilung
  • Teilungsversteigerung
  • Immobilienverkauf
  • Übertragung der Immobilie auf einen Ehepartner
  • Auszahlung einer der beiden Ehegatten
  • Übertragung der Immobilie auf Kinder
  • Vermietung der gemeinsamen Immobilie

Lassen Sie sich einzelfallbezogen von Ihrem Rechtsanwalt und Steuerberater vollumfänglich beraten.

Die Rolle des Immobiliensachverständigen bei der außergerichtlichen Streitbeilegung!

Der Immobiliensachverständige bei der außergerichtlichen Streitbeilegung!

Die außergerichtliche Streitbeilegung bietet erhebliche Vorteile gegenüber dem Gerichtsverfahren. Die Kosten sind bei einem außergerichtlichen Verfahren erheblich günstiger, auch dadurch dass kein Anwaltszwang besteht. Die Vertraulichkeit wird gewahrt, da es sich um kein öffentliches Verfahren handelt und da beide Parteien eine Einigung erzielen wollen, besteht eine hohe Erfolgsquote und es wird eine schnelle und effektive Lösung des Konflikts erreicht.

Was ist ein Schiedsgutachten?

Streitige und unklare Tatsachen können mit einem Schiedsgutachten, die Legaldefinition findet sich in § 317 BGB – §319 BGB zwischen zwei oder mehreren Parteien rechtsverbindlich geklärt werden. Wie bereits im vorherigen Absatz erklärt, kommt es bei dieser Art von Wertgutachten der Immobilie im Rahmen des Schiedsgutachtens zu einer schnellen und effektiven Lösung des Konflikts. Beauftragen Sie das Wertgutachten für die Immobilie bei einem Immobiliensachverständigen, welcher als Konfliktmanager für Sie eintritt.

Was ist eine Schiedsgutachtenabrede?

Die Schiedsgutachtenabrede ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Parteien. Es gibt verschiedene Formen des Vertrags, dieser dient zur Deeskalation zwischen den Parteien. Er kann formfrei geschlossen werden, jedoch empfiehlt sich aus Beweisgründen die Schriftform. In der Schiedsgutachtenabrede sollten alle Punkte vollumfänglich enthalten und definiert sein, um den Schiedsgutachter beauftragen zu können und keine Unklarheiten zwischen den Parteien entstehen zu lassen. Alle Parteien sollten bestenfalls gemeinsam ein besonderes Augenmerk auf folgende Punkte richten und diese in der Schiedsgutachtenabrede festhalten:

  • Wann tritt der Schiedsgutachtenfall ein?
  • Welcher Schiedsgutachter wird ausgewählt?
  • Wer beauftragt den Schiedsgutachter?
  • Welche Aufgaben soll der Schiedsgutachter ausführen?
  • Wer trägt die Kosten des Schiedsgutachterverfahren?
  • Eindeutige Abgrenzung zwischen Schiedsgutachten und Schiedsgericht
  • Tätigkeit des Sachverständigen als Schiedsgutachter
  • Verwendung des Schiedsgutachtens

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, soll jedoch ein paar wichtige Punkte aufführen, diese sind einzelfallbezogen anzupassen und zu erweitern.

Was ist ein Schiedsgutachtervertrag?

Sobald die Schiedsgutachtenabrede erstellt wurde und alle Fragen und Punkte geklärt sind, sollte nun der Schiedsgutachter beauftragt werden. Der Vertrag mit dem Schiedsgutachter wird in der Regel von allen Parteien unterzeichnet, jedoch kann auch nur eine Partei diesen unterzeichnen. Hierzu sollte eine Regelung in der Schiedsgutachtenabrede getroffen sein. Im Schiedsgutachtervertrag sollten möglichst alle Punkte der Schiedsgutachtenabrede nochmals aufgeführt werden und bei Unklarheiten sollten diese nochmals präziser ausformuliert werden.

Was ist ein Schlichtungsverfahren?

Das Schlichtungsverfahren ist ebenfalls eine außergerichtliche Streitbeilegung. Eine Legaldefinition hierfür gibt es nicht. Der Schlichter als unabhängiger Dritter versucht mit beiden Parteien eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Sollten die Parteien zu keiner gemeinsamen und einvernehmlichen Lösung kommen, so kann der Schlichter einen Schlichterspruch fällen. Die Parteien sind an den Schlichterspruch jedoch nicht gebunden.

Die auf der Homepage zur Verfügung gestellten Informationen dienen dem unverbindlichen Informationszweck und stellen keine Rechtsberatung oder Steuerberatung im eigentlichen Sinne dar.

Kontakt:

Stephen Eifler REV

ImmoWertReal |
Sachverständigenbüro für Immobilienwertermittlung

Westliche Ringstraße 30
74925 Epfenbach

Telefon: 07263 – 4007640
E-Mail: ed.la1679718716ertre1679718716wommi1679718716@liam1679718716

Termine nach Vereinbarung möglich!

Nützliche Infos:

– Checkliste Immobilienkauf | Hauskauf

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– Mieterselbstauskunft

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– Übersicht Dachformen | Dachgaube

– Wohnfläche | Wohnflächenberechnung |  Wohnraumvermessung

 

 

Tätigkeitsbereich:

– Verkehrswertgutachten

– Kurzbewertung

– Hauskaufberatung

– Immobilienkaufberatung

– Beleihungswertermittlung

– Beleihungswertgutachten

– Bewertung von Rechten und Belastungen

 

Informationen über:

– Altenteil

– Baulast

– Bodenrichtwert

– Denkmalschutz

– Erbbaurecht | Erbpacht

– Flurkarte

– Nießbrauch

– Notweg | Notwegerecht

– Wegerecht

– Wohnrecht und Wohnungsrecht

 

 

 

 

 

 

 

Wo sind wir tätig?

Brühl, Bruchsal, Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Eberbach, Eppelheim, Heidelberg, Hemsbach, Heppenheim, Hockenheim, Karlsruhe, Ketsch, Kraichtal, Ladenburg, Leimen, Ludwigshafen am Rhein, Mannheim, Mosbach, Neckargemünd, Nußloch, Oftersheim, Östringen,  Plankstadt, Pfungstadt, Rauenberg, Sandhausen, Schriesheim, Schwetzingen, Sinsheim, Speyer, St. Leon-Rot, Waghäusel, Walldorf, Weinheim, Wiesloch.

Bundesländer:
Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Auf Anfrage auch bundesweit.

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