Immobiliengutachter | Gutachter für Immobilien
Ein Immobiliengutachter bewertet eine Immobilie nach normierten Verfahren und erstattet Wertgutachten von Immobilien, insbesondere Verkehrswertgutachten.
Der Begriff Immobiliengutachter ist ein Synonym für Immobiliensachverständigen. Von Gerichten wird der Begriff Sachverständiger verwendet, während der Verbraucher diesen zumeist Immobiliengutachter oder nur Wertgutachter | Gutachter nennt.
Inhaltsverzeichnis:
Wofür wird ein Immobiliengutachter benötigt?
Die Expertise des Immobiliengutachters ist dann gefragt, wenn der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ansteht und sich Verkäufer oder Käufer einen Expertenrat einholen. Auch bei Ehescheidungen, Erbschaftsangelegenheiten und/oder Schenkungen ist ein Immobiliensachverständiger gefragt, wenn eine oder mehrere Immobilien mit im Spiel sind. Auch zur Aufstellung einer persönlichen Vermögensübersicht, wenn ein Verkehrswertgutachten für das Finanzamt nötig ist, oder in Bezug auf Behörden oder Gericht wie zum Beispiel dem Betreuungsgericht oder bei Zwangsversteigerungen wird ein Immobiliengutachter zur Bewertung der Immobilie benötigt.
Grundsätzlich ist der Begriff des Sachverständigen bzw. des Immobiliengutachters nicht geschützt. Dennoch muss dieser seine besondere Sachkunde nachweisen können.
Weshalb sollten Sie auf die Expertise eines Immobiliensachverständigen zurückgreifen?
Der Immobiliengutachter mit einem profunden Fachwissen kann Ihnen als Immobilienbesitzer oder potentiellen Käufer einer Immobilie viel Geld sparen, denn er begutachtet die Immobilie vollumfänglich. Sie als Immobilienkäufer oder Eigentümer einer Immobilie erhalten wertvolle Tipps und Hinweise zu etwaigen unterlassenen Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Baumängeln und Bauschäden sowie pflanzlichen und tierischen Schädlingen. Das Fachwissen des Käufers und Verkäufers einer Immobilie ist zumeist nicht ausreichend vorhanden, um alle Aspekte einer Immobilie einschätzen zu können. Somit sollte die Expertise eines Immobiliengutachters in Anspruch genommen werden. Die Investition lohnt sich, denn ein Immobilienkauf und Immobilienverkauf ist mit einem hohem finanziellen Aufwand verbunden. Die Experteneinschätzung gibt Ihnen Klarheit über den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie und kann Sie vor unerwarteten finanziellen Belastungen bewahren.
Wo sind wir für Sie tätig?
Wir stehen Ihnen als Immobiliengutachter in der Metropolregion Rhein – Neckar, insbesondere in Heidelberg, Mannheim, Ludwigshafen am Rhein, Sinsheim zur Verfügung.
Was macht ein Immobiliengutachter?
Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter, Gutachter, Schätzer oder Sachverständiger für Immobilienbewertung: Für den Verbraucher sind diese Begrifflichkeiten oftmals alle gleich. Sachverständige sind in der Immobilienbewertung tätig und erstellen Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB. Die Bewertungsanlässe hierfür sind vielfältig: Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken, Ehescheidungen, Erbschaftsangelegenheiten, Nachweis gegenüber dem Finanzamt, Nachweis gegenüber Gerichten sowie zur Vermögensübersicht.
Doch nicht nur die Bewertungsanlässe sind unterschiedlich, sondern auch die Objektarten. Der Immobiliensachverständige erstellt für alle Arten von Immobilien u.a. ein Verkehrswertgutachten.
Was ist der Unterschied zwischen Immobiliengutachter und Immobiliensachverständiger?
Bei Behörden und Gerichten wird in der Regel die Begrifflichkeit des Sachverständigen verwendet und in Gesetzestexten sowie in der Sachverständigenordnung wird diese Bezeichnung ebenfalls angewandt. Vom Verbraucher wird oftmals der Begriff des Gutachters verwendet. Grundsätzlich haben der Immobiliensachverständige und der Immobiliengutachter dieselben Aufgaben.
Welche Arten von Sachverständigen gibt es?
Die Bezeichnung des Sachverständigen ist nicht gesetzlich geschützt. Grundsätzlich kann sich also jeder Sachverständiger nennen. Man sollte bei der Wahl des Sachverständigen auf die nachweisliche Qualifikation achten. Bei entsprechender Qualifikation und regelmäßiger Fort- und Weiterbildung kann davon ausgegangen werden, dass der Immobiliengutachter über eine besondere Sachkunde verfügt.
Es gibt in Deutschland derzeit mehrere Formen von Sachverständigen:
- freie Sachverständige
- staatlich anerkannte Sachverständige
- zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024
- öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Gibt es einen Verband für Immobiliensachverständige?
Es gibt den Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS). In dieser Vereinigung haben sich rund 4.000 Sachverständige aus 250 Sachgebieten zusammengeschlossen. Der BVS ist unterteilt in zwölf Landesverbände und weitere Fachverbände. Im Jahr 1961 wurde der Bundesverband gegründet. Dort sind unter anderem Immobiliensachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Schäden an Gebäuden vertreten.
Was kostet ein Immobiliengutachter? Wieviel kostet ein Immobiliengutachten?
Das Honorar für ein Immobiliengutachten bzw. für den Immobiliengutachter unterscheidet sich nach Aufwand und Umfang. Es beginnt im niedrigen vierstelligen Bereich und staffelt sich nach Objektwert und Schwierigkeit des Immobiliengutachtens.
Bis zum Jahr 2009 wurde das Honorar des Sachverständigen und Immobiliengutachters in der HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure geregelt. Dieses ist jedoch inzwischen entfallen und die Honorare eines Immobiliengutachters sind mittlerweile frei verhandelbar. Vom Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. wurde eine Honorarrichtlinie für die Immobilienbewertung erarbeitet.
Wird das Verkehrswertgutachten für das Gericht erstattet, so wird das Honorar nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz berechnet.
Was bewertet ein Immobiliengutachter?
Der Immobiliengutachter überprüft während der Außen- und Innenbesichtigung augenscheinlich die komplette Immobilie. Der Gutachter erstellt auf Grundlage der beim Ortstermin festgestellten Tatsachen und der erforderlichen Unterlagen ein Immobiliengutachten. Es erfolgt eine Grundstücksbeschreibung, Beurteilung der Makro- und Mikrolage und ausführliche Beschreibung des Objektes. Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale werden ebenso berücksichtigt, wie augenscheinliche Baumängel und Bauschäden sowie Rechte und Belastungen (beispielhaft Wohnrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht), sofern vorhanden.
Welche Gewerke überprüft ein Immobiliengutachter?
Bei einer Außen- und Innenbesichtigung beurteilt der Immobiliengutachter verschiedene Gewerke der Immobilie. Eine technische und zerstörende Untersuchung von etwaigen Baumängeln und Bauschäden erfolgt nicht und es findet keine Überprüfung von technischen Anlagen statt. Des Weiteren werden keine Untersuchungen des Baugrundes durchgeführt. Der Immobiliengutachter nimmt die Immobilie mit den Gewerken in Augenschein. Diese können unter anderem die Fassade, das Dach mit Dachdeckung und Dachstuhl, die Fenster, Holzbauteile sowie Kellerräume sein. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Was ist ein Immobiliengutachten?
Bei einem Immobiliengutachten durch einen unabhängigen Immobiliengutachter oder Immobiliensachverständigen handelt es sich um eine neutrale Bewertung Ihrer Immobilie. Wir erstatten das Immobiliengutachten unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch.
Immobiliengutachten werden für verschiedene Bewertungsanlässe erstattet. Anlässe für eine Bewertung können unter anderem sein:
- Kauf einer Immobilie | Immobilienkauf
- Verkauf einer Immobilie | Immobilienverkauf
- Ehescheidung | Trennung
- Erbschaft | Erbauseinandersetzung
- Baufinanzierung
- Schenkung
- Enteignung
- Betreuung
- Pflegschaft
- Finanzamt
- Steuerliche Zwecke
- Versicherungen
- Vormundschaftsangelegenheiten
- Zwangsversteigerung
- Rechte und Belastungen
- Vermögensübersicht
Welche Unterlagen benötigt ein Immobiliengutachter?
Für die Erstattung von Immobiliengutachten oder Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB werden eine Vielzahl von Unterlagen benötigt und weitere Recherchen sind meistens erforderlich.
Sind Sie sich unsicher, ob die vorhandenen Dokumente und Unterlagen ausreichend und vollzählig sind, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Sofern Sie nicht im Besitz aller erforderlichen Unterlagen für die Immobilienbewertung sind, so können wir die Dokumente gerne für Sie beschaffen.
Benötigte Unterlagen
- Aktueller und vollständiger Grundbuchauszug
- Eintragungsbewilligungen, sofern Eintragungen in Abteilung II vorhanden sind
- Katasterunterlagen, Liegenschaftskarte, Lageplan
- Baupläne | Grundrisse, Schnitte, Ansichten mit Maßangaben
- Auszug aus der Bauakte
- Wohnflächenberechnung
- Nutzflächenberechnung
- Berechnung der Brutto-Grundfläche
- Baubeschreibung
- Angaben über das Baujahr sowie durchgeführte Modernisierungen mit detaillierter Angabe der letzten 20 Jahre
- Aktueller Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Aktueller Auszug aus dem Altlastenkataster
- Beitrags- und Abgabenzustand
- Energiebedarfsausweis gemäß Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG)
- Erbschein, Sterbeurkunde
Sofern vermietet und verpachtet
- Miet- oder Pachtverträge
- Einnahmen-/Ausgabenaufstellung
Zusätzlich bei Eigentumswohnungen
- Teilungserklärung inkl. aller Nachträge sowie den Aufteilungsplan
- Beschlüsse und Protokolle der Eigentümerversammlungen
- Beschluss-Sammlung
- Wirtschaftsplan und Abrechnung der Hausverwaltung
Was ist ein Vollgutachten?
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB werden auch Vollgutachten oder Langgutachten genannt. Ein Verkehrswertgutachten wird von Gerichten und Behörden anerkannt und ist daher zur Vorlage bei Gerichten und Behörden geeignet.
Wir erstatten Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB, welche zur Vorlage bei Gerichten und Behörden geeignet sind und von diesen anerkennt werden!