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Honorar | Kosten für unsere Leistungen
Bis zum Jahr 2009 war das Honorar für den Immobiliengutachter und Sachverständigen in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erfasst. Diese Honorarordnung wurde ersatzlos gestrichen. Seitdem sind die Honorare für Immobiliengutachten zwischen dem Auftraggeber und dem Immobiliengutachter | Sachverständigen frei verhandelbar.
Verschiedene Sachverständigenverbände haben Honorartabellen veröffentlicht. Diese sollen eine Orientierungshilfe für den Immobiliengutachter und Sachverständigen sein. Unser Honorar orientiert sich an den Tabellen der Sachverständigenverbände.
Gerne können wir ein individuelles und pauschales Honorar vereinbaren. Rufen Sie uns gleich an!
Honorar für ein Verkehrswertgutachten
Honorar für das Privatgutachten:
Bei einem Privatgutachten vereinbaren wir mit unserem Auftraggeber in der Regel das Honorar in Anlehnung an die Honorarrichtlinie des BVS – der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. oder an die Honorartafel des BUNDESVERBAND DEUTSCHER GRUNDSTÜCKSSACHVERSTÄNDIGER e.V. – BDGS für Wertermittlungen.
Die BVS Honorarrichtlinie sieht bei Berücksichtigung von Besonderheiten einen positiven Korrekturfaktor vor. Bei der Honorartafel des BDGS für Wertermittlungen wird zwischen Normalstufe und Schwierigkeitsstufe unterschieden.
Besonderheiten und Schwierigkeiten liegen bei mehreren Wertermittlungsstichtagen, Erbbaurecht, Wegerecht, Leitungsrecht, Wohnungsrecht, Nießbrauch und Überbau vor. Des Weiteren bei steuerlichen Bewertungen, mehreren Gebäuden auf einem Grundstück sowie bei Beschaffung von Unterlagen und weiteren Informationen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Eine pauschale Aussage zu den zu erwartenden Kosten kann nicht getroffen werden, das Honorar bemisst sich am unbelasteteten Verkehrswert sowie den Besonderheiten und Schwierigkeiten der Immobilie.
Rufen Sie uns jetzt an und wir besprechen die Details. Wir geben Ihnen gerne Auskunft zu den Kosten für unsere Tätigkeit.
Honorar für das Gerichtsgutachten:
Für Gutachten im Gerichtsauftrag gelten die Bestimmungen des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz – JVEG.
Honorar für eine Kurzbewertung
Eine pauschale Aussage zu den zu erwartenden Kosten kann nicht getroffen werden, die Kosten für eine Kurzbewertung liegen unter den Kosten für ein Verkehrswertgutachten.
Rufen Sie uns jetzt an und wir besprechen die Details. Wir geben Ihnen gerne Auskunft zu den Kosten für unsere Tätigkeit.
Honorar für eine Hauskaufberatung
Das Honorar für eine Hauskaufberatung beträgt bei einer Eigentumswohnung oder einem Einfamilienhaus ohne Schwierigkeiten und Besonderheiten bei 990,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer.
Liegen Besonderheiten und Schwierigkeiten bei Ihrem Objekt vor, sollten wir vor der Kaufberatung über das Honorar sprechen. Diese Besonderheiten und Schwierigkeiten können ein Erbbaurecht, Wohnungsrecht oder ein Nießbrauch sein.
Rufen Sie uns jetzt an und wir besprechen die Details.
Honorar für ein Mietwertgutachten | Mietgutachten
Für das Mietwertgutachten wird ein individuelles Honorar vereinbart. Rufen Sie uns gleich an und wir besprechen die Details.
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas besseres zu bezahlen.
John Ruskin (1819-1900)