Was ist ein Mietwertgutachten?
Das Mietwertgutachten ist eine begründete Schätzung des Mietwerts, welche mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung in Bezug auf eine Immobilie, unter Berücksichtigung der mietrelevanten Eigenschaften, erstattet wird. Durch das Wertgutachten wird die Höhe der angemessenen, marktüblichen Miete für eine Immobilie ermittelt. Definition für die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 BGB (2) das übliche Entgelt, das in der Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinden für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage gezahlt wird.
Was ist die Marktmiete?
Die Marktmiete ist der Mietzins, welcher im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation erzielbar ist.
Wann wird ein Mietwertgutachten benötigt?
- Auseinandersetzungen und Streitigkeiten über die Höhe des Mietzinses
- Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete
- In Gemeinden oder Städten sowie im ländlichen Raum, in denen keine Mietdatenbank oder Mietspiegel verfügbar sind, ist das Wertgutachten eine Möglichkeit zur Anpassung des Mietzinses
- Überprüfung ob der vereinbarte Mietzins angemessen ist
- Mietwertermittlung und Nutzwertentschädigung im Rahmen eines Scheidungsverfahren
- Mietwertermittlung für Ihre Mietpreisverhandlungen
Welche Unterlagen werden für ein Mietwertgutachten benötigt?
- aktuelle Flurkarte
- aktuelle Stadtpläne
- Angaben zum Baujahr, der Größe und dem Ausstattungsstandard des Mietobjekts
- Höhe der bisher gezahlten Miete
- Kopie des gültigen Mietvertrages nebst Nachträgen
- Planunterlagen, Wohnflächenberechnung, Schnitte (sofern vorhanden)
- Zeitpunkt der letzten Mietanpassung
- Modernisierungen der letzten Jahre
- Eventuell eine Mängelliste
Wie wird die Wohnraummiete ermittelt?
Die Wohnraummiete kann unter anderem nach dem Vergleichsmietverfahren und dem Mietspiegelverfahren ermittelt werden. Zu beachten sind hierbei die Besonderheiten bei der Ermittlung der Wohnraummiete bei Mietwertgutachten. Diese müssen besonders gewürdigt werden.
Was ist der Mietspiegel?
Der einfache Mietspiegel ist gemäß Legaldefinition in § 558c BGB wie folgt definiert:
Die Definition des qualifizierten Mietspiegels ist § 558d BGB zu entnehmen:
Was ist die Mietdatenbank?
Die Definition der Mietdatenbank ist gemäß § 558e BGB wie folgt:
Eine Mietdatenbank ist eine zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete fortlaufend geführte Sammlung von Mieten, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam geführt oder anerkannt wird und aus der Auskünfte gegeben werden, die für einzelne Wohnungen einen Schluss auf die ortsübliche Vergleichsmiete zulassen.
Die Anforderungen der Rechtsprechung an den Sachverständigen in Bezug auf das Mietwertgutachten sind sehr hoch. Die erforderlichen Recherchen sind umfangreich und komplex. Bei einem Mietwertgutachten stellt die Miete den Aspekt dar, welchen es zu bewerten gilt.