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Beleihungswertgutachten gemäß § 16 Pfandbriefgesetz
Was ist der Beleihungswert?
In der kreditwirtschaftlichen Immobilienbewertung ist der Beleihungswert von großer Bedeutung und stellt den Wert als Kreditsicherheit dar. Beim Beleihungsobjekt werden auf die langfristigen und nachhaltigen Eigenschaften abgestellt und die spekulativen Aspekte ausgeschlossen. Das Konzept des Beleihungswertes geht auf das Hypothekenbankgesetz aus dem Jahre 1900 zurück. Die finanzierende Bank lässt durch einen Sachverständigen oder Immobiliengutachter nach normierten Verfahren das Markt- und Beleihungswertgutachten erstatten. Die Immobilie dient der Bank als Sicherheit.
Der Beleihungswert gemäß §16 Abs. 2 PfandBG darf den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie und unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objektes, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden. Der Beleihungswert darf einen auf transparente Weise und nach einem anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen.
Was ist die Beleihungsgrenze?
Die Basis für die Beleihungsgrenze ist der Beleihungswert. Die finanzierende Bank nimmt ein Abschlag zur Verminderung des Risikos von diesem vor. Die Beleihungsgrenze beträgt bei vom Eigentümer selbst genutzten oder vermieteten Objekten maximal 80 Prozent. Damit mindert die Bank die Wertrisiken. Umso höher die Beleihungsgrenze, umso niedriger das Wertrisiko.
Was ist der Marktwert?
Der Marktwert gemäß § 16 Abs. 2 PfandBG ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Beleihungsobjekt am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.
Was ist ein Pfandbrief?
Pfandbriefe werden als Anleihe von einer Hypotheken- oder Pfandbriefbank ausgegeben. Diese festverzinsliche Schuldverschreibung ist durch die Deckungsmasse abgesichert. Die Pfandbriefe sind ein wichtiges Refinanzierungsinstrument der Pfandbriefbank. Diese Anleiheform stellt eine sichere Anleiheform dar. Die ersten Pfandbriefe wurden bereits im Mittelalter von der Stadt Ulm im Jahr 1378 herausgegeben. Die Regularien für die Pfandbriefe welche heute emittiert werden, sind im Pfandbriefgesetz geregelt. Im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) haben sich derzeit über 40 Kreditinstitute zusammengeschlossen.
Wie entwickelte sich die Wohnimmobilienfinanzierung?
Die Immobilienfinanzierung steigt seit 2009 stetig an. Die Finanzierungsbedingungen sind seit Jahren günstig. Die Auszahlungen belaufen sich mittlerweile auf rund 214 Milliarden Euro im Jahr 2017. Dieser Trend ist unter anderem auch von den historisch niedrigen Zinsen geprägt. Im Jahr 2006 betrugen die Auszahlungen rund 133 Milliarden Euro.
Wir erstatten für Sie Beleihungswertgutachten gemäß § 16 PfandBG. Für weitere Details stehen wir gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.
Für wen erstellen wir Wertermittlungen und Gutachten gemäß BelWertV?
Für Banken und Sparkassen, Kreditinstitute sowie Versicherungen erstellen wir vereinfachte gemäß §24 BelWertV | Kleindarlehensbereich sowie vorläufige Wertermittlungen in Anlehnung an §24 BelWertV | Kleindarlehensgrenze mit der Bewertungssoftware LORA 3.0.
Desweiteren erstellen wir Wertermittlungen und Markt- und Beleihungswertgutachten gemäß §5 BelWertV sowie vorläufige Wertermittlungen und Markt- und Beleihungswertgutachten in Anlehnung an §5 BelWertV als Vollgutachten mit der Bewertungssoftware LORA 3.0.
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