Altenteil | Bewertung | Immobilienbewertung
Das Altenteil ist ein Teil einer Reallast gemäß § 1105 BGB.
Inhaltsverzeichnis:
Was ist ein Altenteil?
Das Altenteil, welches auch Austrag, Auszucht, Leibgeding oder Leibzucht genannt wird, ist dann oftmals erfolgt, wenn eine landwirtschaftliche Hofstelle an die nächste Generation übergeben worden ist. Es handelt sich um wiederkehrende Leistungen. Eine gesetzliche Definition des Altenteils gibt es nicht, dennoch wird es in der einschlägigen Literatur erwähnt.
Das Altenteil dient zur langfristigen Altersversorgung des Berechtigten.
Bei vorweggenommener Erbfolge erhält der Berechtigte im Gegenzug Einzelrechte. Diese können Reallasten in Form von Leibrenten, Naturalleistungen oder Pflegeverpflichtungen sein. Weitere Bestandteile des Altenteils können ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch sein. Naturalleistungen werden heute von der Leibrente abgelöst, denn in der heutigen Landwirtschaft hat man sich sehr oft auf bestimmte Bereiche spezialisiert. In früheren Hofübergabeverträgen wurden die Naturalleistungen mit der wöchentlichen kostenlosen Lieferung von Brot, Milch, Eier, Butter, Käse und einem Viertel eines Schweins je Halbjahr oder ein Viertel Rind pro Jahr festgelegt. Hintergrund der Vereinbarung war es das Altenteil mit den Erzeugnissen des Hofs abdecken zu können, so dass keine zusätzliche weitere Belastung auf den Hoferben zu kommt.
Die Einzelrechte werden dinglich in Abteilung II des Grundbuchs gesichert. In der heutigen Zeit sind Altenteile eher selten, dennoch werden sie vereinbart. Von Pflegeverpflichtungen wird jedoch Abstand genommen, diese können für den Erben existenzbedrohend sein. Oftmals wird nur ein Wohnungsrecht oder eine Leibrente bzw. Taschengeld definiert.
Bei einem Hofübergabevertrag bzw. Übergabevertrag muss eine notarielle Beurkundung erfolgen.
Was ist bei der Immobilienbewertung und Wertermittlung des Altenteils zu beachten?
Die Einzelrechte – Leibrente, Naturallieferungen, Pflegeverpflichtungen, Wohnungsrecht und Nießbrauch – des Altenteils werden in der Wertermittlung in Form eines Verkehrswertgutachten getrennt bewertet und es wird ein Abschlag vorgenommen. Es müssen alle Anspruchsgrundlagen hierbei berücksichtigt werden, die Wertminderung kann erheblich sein.
Wo wird das Altenteil im Grundbuch eingetragen?
Das Altenteil bzw. das Einzelrecht wird in Abteilung II des Grundbuchs dinglich eingetragen.