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Flurkarte | Liegenschaftskarte
Die Flurkarte oder auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt, spielt bei der Immobilienbewertung eine wichtige Rolle. Auf der Flurkarte werden unter anderem Bebauung, Flurstücksnummer, Grundstücke und Gebäude eines bestimmten Gebietes meist im Maßstab 1:500 oder 1:1000 dargestellt. Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachten oder gutachterliche Stellungnahme gehört die Flurkarte oder Liegenschaftskarte vom Katasteramt zu den erforderlichen Unterlagen. Beim Immobilienkauf und beim Immobilienverkauf ist es sehr empfehlenswert sich eine Katasterkarte von der Immobilie zu beschaffen.
Was ist eine Flurkarte?
Die Flurkarte dient als offizieller Nachweis und Kartenvorlage für die Eintragung ins Grundbuch. Ebenso ist sie unter anderem die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grundsteuer.
Ein Grundstück besteht aus mindestens einem Flurstück!
Die Flurkarte enthält folgende Informationen:
- Bezeichnung der Gemarkung
- Flurnummer
- Flurstückabmarkungen
- Flurstückgrenzen
- Flurstücksnummern
- Gemarkungsgrenzen
- Gemeindegrenzen
- Herkunft
- Hinweis zu Baulasten
- Maßstab
- Nutzungsart der Gebäude
- Nummern der Gebäude
- Nutzungsart des Bodens
- Bodenschätzungsmerkmale
Was ist eine Flurstücksnummer?
Die Flurstücksnummer darf maximal fünfstellig sein und setzt sich aus Ziffern, Buchstaben – Ziffern Kombinationen oder Zwei – Ziffern Kombinationen zusammen. Diese Nummern dienen zur Identifizierung des Flurstücks.
Wozu wird der Auszug aus dem Liegenschaftskataster benötigt?
Der Auszug aus dem Liegenschaftskataster gehört beim Immobilienkauf, Immobilienbewertung und Immobilienverkauf zu den erforderlichen Unterlagen. Dieser enthält wichtige Informationen über die Immobilie bzw. das Grundstück. Des Weiteren werden bei Baumaßnahmen, Beantragung einer Baugenehmigung, Grundstücksgeschäften und der Nachweis von Grundstücksgrenzen die Katasterkarte benötigt.
Wo kann ich die Flurkarte beantragen?
Kontaktdaten für das Liegenschaftskataster des Rhein – Neckar – Kreises:
Vermessungsamt
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 07261 9466-5162 (Service-Stelle)
E-Mail ed.si1726114548erk-r1726114548akcen1726114548-nieh1726114548r@tma1726114548sgnus1726114548semre1726114548v.eci1726114548vres1726114548
Web: Liegenschaftskataster Rhein – Neckar – Kreis
Für einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster werden folgende Angaben benötigt:
- Flurstücksnummer
- Gemeinde
- Gemarkung
- Lagebezeichnung
Was kostet eine Flurkarte? Wie teuer ist eine Flurkarte?
Die Kosten für die Beschaffung eines Auszugs aus dem Liegenschaftskataster liegen in einer Spanne von rund 15,00 – 60,00 Euro je nach Format. Die Gebühren variieren hierbei und sind von Stadt zu Gemeinde unterschiedlich. Durch die Digitalisierung kann die Katasterkarte auch oftmals online beantragt und erworben werden. Im Regelfall kann die Flurkarte nicht kostenlos bezogen werden. Ihr zuständiges Katasteramt erteilt Ihnen weitere Auskünfte zu den Kosten der Liegenschaftskarte.
Was ist das Liegenschaftskataster?
Beim Liegenschaftskataster handelt es sich um ein öffentliches Register, welches für die Liegenschaften zuständig ist. Im Kataster sind alle vorhandenen Flurstücke vollumfänglich verzeichnet, ein landesweit flächendeckendes Register bzw. Verzeichnis.