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Grundbuchauszug
Wer führt das Grundbuch?
Das Grundbuch wird vom Grundbuchamt geführt und ist ein öffentliches Register. Dieses ist eine Abteilung des Amtsgerichts, ein Registergericht. In Baden-Württemberg wurde das Grundbuchwesen neu organisiert. Seit dem 01. Januar 2018 sind landesweit 13 Amtgerichte zuständig. Im badischen Landesteil sind die Amtsgerichte Achern, Emmendingen, Mannheim, Maulbronn, Tauberbischofsheim und Villingen-Schwenningen zuständig. Im württembergischen Landesteil sind die Grundbuchämter der Registergerichte Böblingen, Heilbronn, Ravensburg, Schwäbisch Gmünd, Sigmaringen, Ulm und Waiblingen zuständig. Das Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim verwahrt die Papierakten und bei berechtigtem Interesse erteilt dieses Auskünfte. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns.
Was ist der Grundbuchauszug? Was steht im Grundbuchauszug?
Der Grundbuchauszug ist in Titelblatt (Aufschrift), Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen gegliedert. Der Grundbuchauszug besitzt öffentlichen Glauben, für das Bestandverzeichnis gilt diese widerlegbare Vermutung von einem Rechtsubjekt nicht. Der öffentliche Glaube ist Bestandteil des Sachenrechts und im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Die Legaldefinition ist in § 891 BGB zu finden.
Das Titelblatt (Aufschrift) oder auch Deckblatt genannt, umfasst das zuständige Amtsgericht, die Blattnummer und den Grundbuchbezirk. Anhand dieser Angaben kann erkannt werden, ob es sich um ein Grundstück, Erbbaurecht oder sonstige Rechte handelt.
Das Bestandsverzeichnis enthält Katasterangaben, um ein Flurstück eindeutig identifizieren zu können. Angaben im Detail sind Gemarkung, Flur, Flurstück, Liegenschaftsbuch, Wirtschaftsart, Lage und Größe. Das Bestandsverzeichnis in Bezug auf Wirtschaftsart, Lage und Größe genießt keinen öffentlichen Glauben. Im Bestandsverzeichnis des dienenden Grundstücks kann ein Herrschvermerk eingetragen sein.
In der ersten Abteilung werden die Eigentumsverhältnisse eingetragen, der Eigentümer, Eintragungsdatum und die Grundlage der Eintragung ist hier festgehalten. Bei mehreren Eigentümern wird der Bruchteil angegeben. Weitere Grundlagen können die Auflassung, die Erbfolge und der Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren sein.
In Abteilung II sind die Lasten und Beschränkungen definiert.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Glossar oder unter folgenden Links:
In der dritten Abteilung sind Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden eingetragen.
Ist die Rangfolge der Eintragung im Grundbuchauszug entscheidend?
Im Grundbuchauszug werden in der zweiten und dritten Abteilung Eintragungen vorgenommen. Die eingetragenen Rechte stehen untereinander in einem Rangverhältnis. Die Rangordnung bestimmt sich in derselben Abteilung durch die Reihenfolge der Eintragung. In unterschiedlichen Abteilungen durch das Datum der Reihenfolge. Durch Rangänderung oder Rangvorbehalt kann die gesetzliche Rangordnung verändert werden.
In der Regel wird bei einem Kauf einer Immobilie ein Darlehen benötigt. Die Realkreditinstitute – Banken vergeben oftmals das Darlehen nur im ersten Rang, Bausparkassen meist im zweiten Rang. Die Rangfolge bestimmt das Risiko.
Was ist die Eintragungsbewilligung? Hinweise im Grundbuchauszug
Die Eintragungsbewilligung ist die benötigte Erklärung gegenüber der Behörde. In dieser werden die Rechten und Pflichten in Bezug auf z.B. ein Nießbrauch, welche grundbuchfähig sind definiert. Meistens ist der Kaufvertrag mit der Eintragungsbewilligung identisch. Die vertraglichen Regelungen können über den gesetzlichen Inhalt hinausgehen. Schuldrechtliche Wirkungen können zwischen beiden Vertragsparteien vereinbart sein. Um das Recht bewerten zu können, muss die Eintragungsbewilligung eingesehen werden. Im Grundbuchauszug sind weitere Details zu Bewilligung nebst Datum der Bewilligung, Urkundenrolle nebst Urkundenrollennummer, Eintragungsdatum und Notar vorzufinden.
Was ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit?
Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist an eine natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung gebunden. Sie ist nicht vererbbar und nicht übertragbar. Es besteht das Recht das Grundstück in einzelnen Beziehungen zu nutzen. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist ein dingliches Recht gemäß § 1090 BGB. Die Ausübung dieser kann einem Dritten überlassen werden, sofern diese Besonderheit vertraglich vereinbart wurde. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird im Grundbuchauszug in Abteilung II eingetragen.
Was sind grundstücksgleiche Rechte?
Grundstücksgleiche Rechte werden so bezeichnet, wenn diese in Grundbüchern angelegt werden und Rechte für Grundstücke in Bezug auf das BGB anzuwenden sind.
Wir führen hier nur die grundstücksgleichen Rechte auf, welchen einen Bezug auf die Immobilienbewertung darstellen.
- Erbbaurecht
- Gebäudeeigentum
- Wohnungseigentum
- Teileigentum
Was ist ein Realfolium?
Die Definition für das Realfolium lautet wie folgt, wenn für jedes Grundstück ein Grundbuchauzug angelegt wird.
Was ist ein Personalfolium?
Die Definition für das Personalfolium lautet wie folgt, wenn für einen Eigentümer mehrere Grundstücke im selben Grundbuchauszug angelegt werden.