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Leitungsrecht | Betretungsrecht | Entschädigung
Leitungsrecht gemäß § 1018 BGB
Ein Grundstück kann zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in der Weise belastet werden, dass dieser das Grundstück in einzelnen Beziehungen benutzen darf oder dass auf dem Grundstück gewisse Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen oder dass die Ausübung eines Rechts ausgeschlossen ist, das sich aus dem Eigentum an dem belasteten Grundstück dem anderen Grundstück gegenüber ergibt (Grunddienstbarkeit).
Was ist ein Leitungsrecht?
Beim Leitungsrecht handelt es sich in der Regel um ein Nutzungsrecht, auf einem Grundstück eine oberirdische oder unterirdische Leitung zu errichten, zu betreiben und auch zu unterhalten. Eine Leitungsführung durch das Grundstück des Nachbarn.
Muss ich ein Leitungsrecht ins Grundbuch eintragen lassen?
Das Leitungsrecht sollte immer in Abteilung II des Grundbuch des belasteten Grundstücks eingetragen, dinglich gesichert werden.
Wo wird das Leitungsrecht eintragen?
Das Leitungsrecht wird in der Regel als Grunddienstbarkeit oder beschränkte persönliche Grunddienstbarkeit in Abteilung II des Grundbuchblatts des belasteten Grundstücks eingetragen.
Was ist ein dingliches Leitungsrecht?
Das betreffende Recht wird als Grunddienstbarkeit in das Grundbuchblatt des belasteten Grundstücks eingetragen. Bei einem Verkauf hat das eingetragene Leitungsrecht weiterhin Bestand. Das Grundstück welches mit diesem Recht belastet ist, besitzt eine eingeschränkte Nutzung und ist somit weniger wert.
Was ist das Betretungsrecht in Verbindung mit einem Leitungsrecht?
Oftmals wird in Verbindung mit einem Leitungsrecht ein Betretungsrecht vereinbart. Das Grundstück in das die Leitung eingelegt ist, darf somit zum Unterhalt und zur Wartung der Leitung betreten werden.
Was ist ein Herrschvermerk in Bezug auf das Leitungsrecht?
Das Leitungsrecht wird in Abteilung II als Grunddienstbarkeit in das belastete Grundbuchblatt eingetragen. Zusätzlich kann noch im Bestandsverzeichnis des herrschenden Grundstücks eine weitere Eintragung vorgenommen werden. Dort wird auf das dienende Grundstück hingewiesen. Es erfolgt der Aktivvermerk bzw. Herrschvermerk.
Wie kann das Leitungsrecht gelöscht werden?
Grundsätzlich kann eine Löschung des Leitungsrechts nur durch einseitige Erklärung und die Löschungsbewilligung des Berechtigten erfolgen.
Es gibt noch weitere Möglichkeiten bei denen eine Löschung erfolgen kann, diese Auflistung ist nicht abschließend.
Sofern die Vorteile für das Grundstück des Berechtigten weggefallen sind, kann das Recht gelöscht werden. Bei einer Zwangsversteigerung kann die eingetragene Grunddienstbarkeit erlöschen, sofern die Forderung des Gläubigers im Vorrang eingetragen ist.
Was ist ein Schutzstreifen?
In der Eintragungsbewilligung finden sich weitere Erläuterungen zu den Abmessungen des Schutzstreifens. Dieser darf nicht überbaut werden. Die Schutzzone richtet sich nach Art der Leitung, ob diese oberirdisch oder unterirdisch verlegt wurde und welche Maschinen und Geräte hierfür zum Einsatz kommen.
Was ist die angemessene Entschädigung bei einem Leitungsrecht?
Je nach Art und Umfang des Rechts, hat der Berechtigte eine angemessene Entschädigung an den Belasteten zu zahlen. Die Beeinträchtigung kann nur unwesentlich sein oder aber auch eine starke Nutzungseinschränkung bedeuten. Der Immobiliensachverständige und Immobiliengutachter kann Sie hierzu beraten und die Beeinträchtigung des Grundstücks würdigen.
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