Markt- und Beleihungswertermittlungen gemäß §24 BelwertV
Marktwert gemäß § 16 Abs. 2 PfandBG
Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Beleihungsobjekt am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.
Beleihungswert gemäß §16 Abs. 2 PfandBG
Der Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie und unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objektes, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden. Der Beleihungswert darf einen auf transparente Weise und nach einem anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen.
Was ist die Beleihungswertermittlungverordnung | BelWertV?
In der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) werden die Anforderungen an die Beleihungswertermittlung definiert. Pfandbriefbanken ermitteln den Beleihungswert gemäß der Beleihungswertermittlungsverordnung, für diese ist die BelWertV maßgeblich.