Dokumente und Unterlagen für Immobiliengutachten und Verkehrswertgutachten
Für die Erstattung von Immobiliengutachten bzw. Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB werden eine Vielzahl von Unterlagen benötigt und weitere Recherchen sind meistens erforderlich.
Sind Sie nicht im Besitz aller erforderlichen Unterlagen für die Immobilienbewertung, so können wir die Dokumente gerne für Sie beschaffen. Sofern alle Dokumente vorhanden sind, können wir dann mit der Erstattung des Immobiliengutachtens bzw. Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 BauGB beginnen.
Benötigte Dokumente
- Aktueller und vollständiger Grundbuchauszug
- Eintragungsbewilligungen, sofern Eintragungen in Abteilung II vorhanden sind
- Katasterunterlagen, Liegenschaftskarte, Lageplan
- Baupläne | Grundrisse, Schnitte, Ansichten mit Maßangaben
- Auszug aus der Bauakte
- Wohnflächenberechnung
- Nutzflächenberechnung
- Berechnung der Brutto-Grundfläche
- Baubeschreibung
- Angaben über das Baujahr sowie durchgeführte Modernisierungen mit detaillierter Angabe der letzten 20 Jahre
- Aktueller Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Aktueller Auszug aus dem Altlastenkataster
- Beitrags- und Abgabenzustand
- Energiebedarfsausweis gemäß Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG)
- Erbschein, Sterbeurkunde
Sofern vermietet und verpachtet
- Miet- oder Pachtverträge
- Einnahmen-/Ausgabenaufstellung
Zusätzlich bei Eigentumswohnungen
- Teilungserklärung inkl. aller Nachträge sowie den Aufteilungsplan
- Beschlüsse und Protokolle der Eigentümerversammlungen
- Beschluss-Sammlung
- Wirtschaftsplan und Abrechnung der Hausverwaltung