Miteigentumsanteil | WEG – Wohnungseigentümergemeinschaft
Inhaltsverzeichnis:
Was ist ein Miteigentumsanteil?
Bei einem Miteigentumsanteil | MEA handelt es sich um einen Bruchteil an einem Grundstück. Ein Anteil des Eigentümers am Gemeinschaftseigentum und ist im Wohnungseigentumsgesetz | WoEigG definiert. Der Wohnungseigentümer besitzt Miteigentumsanteile | MEA an der Wohnungseigentümergemeinschaft. Im WEG – Recht, dem Wohnungseigentumsgesetz vom 15.03.1951 sind alle Legaldefinitionen in Bezug auf das Wohnungseigentum zu finden. Maßgeblich sind die Teilungserklärung, der Aufteilungsplan sowie die Abgeschlossenheitsbescheinigung.
In §1008 BGB | Bürgerliches Gesetzbuch
Was ist der Unterschied zwischen Miteigentum und Sondereigentum?
Wenn Sie als Eigentümer Ihre Immobilie oder ein Grundstück verkaufen wollen, stellen Sie sich diese Frage. Auch bei einem geplanten Hauskauf ist der Wert einer Immobilie bedeutend. Ist der angesetzte Preis realistisch und angemessen oder zahlen Sie womöglich zu viel?
Diese Frage ist für den Laien schwer zu beantworten. Um hier als Immobilienbesitzer oder Käufer Klarheit zu erlangen, hilft eine Immobilienbewertung eines qualifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung.
Profitieren Sie von unserer jahrelangen Sach- und Fachkunde und nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung.
Wir freuen uns über Ihren Anruf!
Warum gibt es Miteigentumsanteile (MEA)?
Als Sachverständige für Immobilienwertermittlung ermitteln wir den Wert Ihres Hauses / Ihrer Immobilie. Diese Wertermittlung eines Sachverständigen benötigen Sie, wenn Sie Ihre Immobilie oder Ihre Grundstück verkaufen möchten. Denn nur wer den Wert der Immobilie kennt, kann einen guten Preis beim Verkauf der Immobilie erzielen. Doch nicht nur bei einem Immobilienverkauf ist die Wertermittlung durch einen Sachverständigen für Immobilienbewertung wichtig, sondern noch bei einer Vielzahl von weiteren Anlässen.
Wir führen eine unabhängige Immobilienbewertung durch. Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung und lassen Sie ihr Haus durch uns bewerten.
Wie wird der Miteigentumsanteil berechnet?
Als Sachverständige für Immobilienwertermittlung ermitteln wir den Wert Ihres Hauses / Ihrer Immobilie. Diese Wertermittlung eines Sachverständigen benötigen Sie, wenn Sie Ihre Immobilie oder Ihre Grundstück verkaufen möchten. Denn nur wer den Wert der Immobilie kennt, kann einen guten Preis beim Verkauf der Immobilie erzielen. Doch nicht nur bei einem Immobilienverkauf ist die Wertermittlung durch einen Sachverständigen für Immobilienbewertung wichtig, sondern noch bei einer Vielzahl von weiteren Anlässen.
Wir führen eine unabhängige Immobilienbewertung durch. Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung und lassen Sie ihr Haus durch uns bewerten.
Wozu dient die Berechnung des Miteigentumsanteils?
Viele Faktoren fließen in die Immobilienbewertung ein. Wichtiges Kriterium ist die Lage der Immobilie. Die Preise für Immobilien unterscheiden sich lokal enorm. Zusätzlich zum Ort spielen auch Faktoren wie der Ausblick, die Lichtverhältnisse und die vorherrschende Geräuschkulisse eine Rolle. Beispielsweise hat ein Haus an einer vielbefahrenen Bundesstraße einen anderen Wert, als ein Haus im Grünen mit Ruhe und unverbautem Blick.
Neben der Lage spielen der Bautyp, das Alter der Immobilie, die Bausubstanz, die Raumaufteilung und die Ausstattung eine Rolle.
Rechtliche Grundlagen für Miteigentumsanteile
Es gibt unterschiedliche Gründe für die Erstellung einer Immobilienbewertung und Erstattung eines Verkehrswertgutachtens gemäß §194 BauGB.
Der Anlass der Immobilienbewertung kann der Verkauf einer Immobilie, die Ermittlung des Zugewinns im Zuge einer Scheidung / Trennung, eine Erbauseinandersetzung, die Bestimmung des Versicherungswertes, die geplante Beleihung oder Bilanzierung der Immobilie sein. Weitere Anlässe können die Besteuerung in Bezug auf den Einheitswert und Grundbesitzwert sein.
Können die Miteigentumsanteile nachträglich geändert werden?
Das Ertragswertverfahren, auch Renditeberechnung genannt, ist in den §§ 27 bis 34 ImmoWertV ist geregelt.
Es wird bei Objekten angewendet, welche zur Vermietung bestimmt sind. Üblicherweise sind dies Mehrfamilienhäuser, Büro- und Gewerbeimmobilien, Industrieimmobilien und Dienstleistungsimmobilien. Diese erzielen eine Rendite. Die Ertragserzielung steht also im Vordergrund, daher kommt das Ertragswertverfahren zur Anwendung.
In die Ermittlung des Ertragswertes fließen Bodenwert und Gebäudeertragswert ein. Während der Bodenwert über die Jahre hinweg stabil bleibt bzw. der Boden nicht an Wert verliert, altert ein Gebäude und verliert durch Abnutzung und Verwitterung zunehmend an Wert.
Der Sachverständige für Immobilienbewertung zieht beim Ertragswertverfahren nicht die tatsächlich erzielten Erträge heran, sondern die Erträge, also Mieten, die aufgrund der Marktlage zu erzielen sind. Nach Einrechnung von Instandhaltungs-, Verwaltungs- und Betriebskosten sowie der Restnutzungsdauer der Immobilie, kann der Sachverständige dann aus Boden- und Gebäudeertragswert den tatsächlichen Ertragswert der Immobilie ermitteln.
Miteigentumsanteile und Stimmrechte bei der Eigentümerversammlung
Wir erstatten Immobiliengutachten, Markt- und Beleihungswertgutachten, Mietwertgutachten sowie Verkehrswertgutachten für Privatkunden, Geschäftskunden (private und gewerbliche Auftraggeber), Banken (Kreditinstitute), Gerichte, Finanzämter, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmen, Versicherungen und Wirtschaftsprüfer.
Wir begleiten Sie gerne beim Hauskauf und Immobilienkauf und stehen Ihnen bei allen Fragen im Bereich der Immobilienbewertung mit unserer Expertise zur Seite.
Vereinbarung bei Miteigentumsanteilen, was gibt es zu beachten?
Der Begriff des Sachverständigen ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Jeder darf sich Sachverständiger nennen.
In Deutschland unterscheidet man freie Sachverständige, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Außerdem gibt es personenzertifizierte Sachverständige gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 und staatlich sowie verbandsanerkannte Sachverständige.
Nachträgliche Änderung von Miteigentumsanteilen
Stephen Eifler ist Diplom – Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten, Beleihungswertermittlung und Schäden an Gebäuden.
Verteilerschlüssel für die Berechnung der Nebenkosten
Wir erstatten für Sie Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB, Gutachterliche Stellungnahmen, Bewertung von Rechten und Belastungen, Markt- und Beleihungswertermittlungen gemäß § 24 BelWertV, Markt- und Beleihungswertgutachten gemäß § 16 PfandBG sowie Mietwertgutachten und beraten Sie beim Immobilienkauf sowie Hauskauf.