Merkantiler Minderwert
Die Wertminderung, die durch einen merkantilen Minderwert eintritt, kann grundsätzlich nur geschätzt und nicht mittels einer mathematischen Formel berechnet werden. Beim merkantilen Minderwert oder auch Minderanteil genannt, ist die Erfahrung und die Fach- und Sachkunde des Immobiliengutachters für Immobilienbewertung gefragt. Bei einem merkantilen Minderanteil ist die Marktgängigkeit der Immobilie grundsätzlich zu prüfen, auch auf das Verhalten der Käufer und wie diese mit dieser Problematik umgehen.
Was ist ein merkantiler Minderwert?
Der merkantile Minderwert ist ein psychologischer, fiktiver Minderwert, den der Käufer nachwievor als Mangel ansieht, obwohl alle Mängel erfolgreich beseitigt wurden. Oftmals ergibt sich der merkantile Minderwert bei Gebäuden bei denen wesentliche Mängel vorliegen, hierbei kann es sich um Altlasten, Bodenverunreinigungen, Probleme mit dem Baugrund, Bergschäden, Befall mit echtem Hausschwamm und Hausbock, Hochwassergebiete, Überschwemmungsgebiete sowie Standsicherheitsproblemen handeln, um nur einige Beispiele zu nennen. Auch wenn diese Mängel alle beseitigt wurden, ist mit der Immobilie ein schlechtes Image behaftet. Vom BGH gibt es verschiedene Urteile in Bezug auf den merkantilen Minderwert, dieser definiert den merkantilen Minderwert als einen Abschlag vom Verkehrswert. Durch den ursprünglichen wesentlichen Mangel an der Immobilie sieht der Käufer bzw. Interessent eine Beeinträchtigung des Gebäudes und erwartet eine Minderung und einen angemessenen Abschlag.
Um die Wertminderung des merkantilen Minderwerts zu schätzen, gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Herleitung und weitere wichtige Beurteilungskriterien. Ein erfahrener Immobiliengutachter kann Ihnen helfen, die Wertminderung durch den merkantilen Minderwert zu schätzen.
Selbst wenn keine dieser Problematiken vorgelegen hat, die Immobilie in einem einwandfreien Zustand ist, kann ein Selbstmörderhaus oder ein Haus, in dem ein Gewaltverbrechen stattgefunden hat, ebenfalls zu einer Wertminderung führen. Das schlechte Image haftet an der Immobilie und der Käufer erwartet auch hier einen einen angemessenen Abschlag. Verkäufer von solchen Immobilien müssen den Käufer über diese Vorfälle informieren, ansonsten kann der Kaufvertrag angefochten werden.
Für den merkantilen Minderwert gibt es sehr verschiedene Problematiken mit denen eine Immobilie behaftet sein kann. Bestehen Zweifel, konsultieren Sie einen Immobiliengutachter für Immobilienbewertung.