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Immobiliensachverständiger
Was macht ein Immobiliensachverständiger?
Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter, Gutachter und Schätzer. Für den Verbraucher sind diese Begrifflichkeiten oftmals alle gleich. Sachverständige sind in der Immobilienbewertung tätig und erstatten Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB. Die Bewertungsanlässe hierfür sind vielfältig. Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken, Ehescheidungen, Erbschaftsangelegenheiten, Nachweis gegenüber dem Finanzamt, Nachweis gegenüber Gerichten sowie zur Vermögensübersicht. Nicht nur die Bewertungsanlässe sind unterschiedlich, sondern auch die Objektarten. Der Immobiliensachverständige erstellt für alle Arten von Immobilien u.a. ein Verkehrswertgutachten.
Was ist ein Immobiliensachverständiger?
Bei Behörden und Gerichten wird in der Regel die Begrifflichkeit Sachverständiger | Immobiliensachverständiger verwendet und in Gesetzestexten sowie in der Sachverständigenverordnung wird diese Bezeichnung ebenfalls verwendet.
Welche Arten von Sachverständigen gibt es?
Die Bezeichnung des Sachverständigen ist nicht gesetzlich geschützt, grundsätzlich kann sich jeder Sachverständiger nennen. Man sollte bei der Wahl des Immobiliensachverständigen auf die nachweisliche Qualifikation achten. Es wird auf die besondere Sachkunde hierbei abgestellt.
Es gibt in Deutschland derzeit mehrere Formen von Sachverständigen:
- Freie Sachverständige
- staatlich anerkannte Sachverständige
- zertifizierte Sachverständige DIN EN ISO/IEC 17024
- öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Gibt es einen Verband für Sachverständige?
Es gibt den Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS). In dieser Vereinigung haben sich rund 4.000 Sachverständige, auch Immobiliensachverständiger, aus 250 Sachgebieten zusammengeschlossen. Der BVS ist unterteilt in zwölf Landesverbände und weitere Fachverbände. Im Jahr 1961 wurde der Bundesverband gegründet
Wieviel kostet ein Verkehrswertgutachten?
Das Honorar für das Verkehrswertgutachten, welche von einem Immobiliensachverständigen erstattet wird, unterscheidet sich nach Aufwand und Umfang. Es beginnt im niedrigen vierstelligen Bereich und staffelt sich nach Objektwert, dem unbelasteten Verkehrswert und Schwierigkeit. Wird das Verkehrswertgutachten für das Gericht erstellt, so wird das Honorar nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz berechnet.
Was bewertet ein Immobiliensachverständiger?
Ein Immobiliensachverständiger überprüft während der Außen- und Innenbesichtigung augenscheinlich die komplette Immobilie. Der Sachverständige erstellt auf Grundlage der beim Ortstermin festgestellten Tatsachen und der erforderlichen Unterlagen das Immobiliengutachten. Es erfolgt eine Grundstücksbeschreibung, Beurteilung der Makro- und Mikrolage und Beschreibung des Objektes. Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale werden berücksichtigt, augenscheinliche Baumängel und Bauschäden sowie Rechte und Belastungen (beispielhaft Wohnrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht), sofern vorhanden.
Was ist ein Vollgutachten?
Ein Immobiliensachverständiger erstattet Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, diese werden auch Langgutachten oder Vollgutachten genannt.