Erbpacht
Was ist Erbpacht?
Bei der Erbpacht handelt sich um ein ehemaliges dingliches Nutzungsrecht für ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück. Die Erbpacht entstammt aus dem Heiligen Römischen Reich. Im Jahr 1947 wurde diese Art von Pacht in Deutschland mit dem Kontrollratsgesetz abgeschafft. Umgangssprachlich wird die Erbpacht mit dem Erbbaurecht gleichgesetzt, obwohl dies nicht der Tatsache entspricht und falsch ist. Die Erbpacht war zeitlich unbefristet.